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Die Zahl der Asylgesuche ist in den letzten Jahren zwar gestiegen, dennoch machen Asylsuchende heute gerade einmal 0,6 Prozent der Schweizer Gesamtbevölkerung aus. Rund ein Drittel der Asylgesuche der letzten fünf Jahre endete mit einer Schutzgewährung (17,2 Prozent Asyl, 14,9 Prozent vorläufige Aufnahme). Das sind ausgesprochen hohe Anerkennungsquoten. Und trotzdem herrscht wieder einmal asylpolitische Hysterie. Deshalb stimmen wir am 9. Juni 2013 einmal mehr über eine Revision des Asylgesetzes ab.
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Die aktuelle Revision schafft das Botschaftsverfahren ab – was die Schutzbedürftigsten, Frauen und Kinder, am stärksten trifft. Weiter soll die Kriegsdienstverweigerung kein Asylgrund mehr sein. Vor dem Hintergrund des syrischen Bürgerkriegs, wo die Desertion die einzige Chance ist/war, ohne Blutbad die Tyrannei zu stürzen, ist das höchst beschämend. Weiter werden Asylsuchende, die von ZentrumsleiterInnen auf Grund willkürlicher Kriterien als «renitent» bezeichnet werden können, unter haftähnlichen Bedingungen eingesperrt. Und über die neu geschaffene Testphase werden die Rekursrechte der Asylsuchenden beschnitten. Dies alles findet im Rahmen einer «dringlichen Gesetzesrevision» statt - was die Rechte der Schweizer Bürgerinnen und Bürger einschränkt und verfassungswidrig ist.
Seit gerade einmal 32 Jahren hat die Schweiz ein Asylgesetz. Doch seit 1981 ist dieses Gesetz zehn Mal geändert worden. Die Stossrichtung war dabei immer die gleiche: es muss verschärft werden. Diese Politik machte das Asylgesetz zu einem der wohl kompliziertesten und schärfsten Gesetze der Schweiz überhaupt. Es ähnelt heute einem speziell auf Flüchtlinge zugeschnittenen Polizeigesetz.
Dabei sind Flüchtlinge Personen, die «aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich ausserhalb des Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen». Mit dieser Definition der Genfer Flüchtlingskonvention, mit dem Schutz von Menschen, die «aus der begründeten Furcht vor Verfolgung» ihr Land verlassen, will die aktuelle Schweizer Asyl- und Flüchtlingspolitik nicht mehr viel zu tun haben. Wer heutzutage in die Schweiz flüchtet, steht zunächst unter dem Generalverdacht des Missbrauchs – und muss dann beweisen, dass dieser Verdacht nicht zutrifft, um möglicherweise trotzdem Asyl zu erhalten.
Die schweizerische Asylpolitik ist von dieser Missbrauchsdebatte durchtränkt. Flüchtlinge und Asylsuchende werden als potentielle Aasgeier abgestempelt, die einzig und allein in die Schweiz kommen, weil es «hier so schön ist». Die Schweiz sei zu attraktiv für Flüchtlinge, und die Attraktivität müsse gesenkt werden. Um jeden Preis und auf allen Ebenen. Seit Jahren durchzieht dieses Mantra der Gesetzesverschärfer die Asylpolitik wie ein Stacheldraht. Und sie erwarten, dass die Bevölkerung diese Aufforderung zur Ausgrenzung und zur latenten Fremdenfeindlichkeit übernimmt. Dagegen wehren wir uns und sagen: so nicht!
Wenn wir am 9. Juni also abstimmen, dann stimmen wir auch über Repression und Ausgrenzung als massgebliche Standards unserer Asylpolitik ab. Über die «saubere» Vollzugspolitik, die Flüchtlinge in die Isolation schickt und sie von den «besorgten» Schweizer BürgerInnen so weit als möglich zu trennen versucht Und wir stimmen über den europäischen Kontext ab, in den sich die schweizerische Asylpolitik eingeordnet hat und der ihr systematisch zu Grunde liegt: die Abschottung der europäischen Aussengrenzen, das Elend und den Tod der Bootsflüchtlinge, die Lager in Lampedusa.
Die Frage lautet: Wollen wir so mit Flüchtlingen umgehen? Wollen wir tatsächlich eine solche Politik?
Ich möchte das sicher nicht.
Deshalb stimme ich NEIN am 9. Juni!
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