Asylbewerbern das Handy verbieten

Apr 26, 2012   //   by Moreno Casasola   //   Asylwesen  //  1 Comment

26.4.2012 | Renitente Asylbewerber sollen härter angefasst werden. Luzern prüft gar ein Handyverbot in den Unterkünften. Keine gute Idee, findet die Schweizerische Flüchtlingshilfe.

Quelle: 20Minuten Online, 26.4.2012

Die Luzerner Regierung will bei renitenten und straffälligen Asylbewerbern die Schraube anziehen. So sollen zu den bestehenden 14 Ausschaffungshaftplätzen noch zehn weitere Plätze hinzukommen. Ein weiteres brisantes Vorhaben: Die Benützung von Handys soll in den kantonalen Asylzentren verboten werden. Wie das Verbot umgesetzt werden soll, wird zurzeit noch geprüft. Begründet wird das Verbot damit, dass Gespräche mit Handys auch in Zusammenhang mit Straftaten und Drogenkonsum eine zentrale Rolle spielen. In anderen Kantonen wie etwa in Zürich und St.?Gallen will man von einem Handy­verbot nichts wissen. Fakt ist aber, dass Handys in Bundeszentren bereits verboten sind. «Beim Betreten der Zentren müssen Asylbewerber ihre Handys abgeben», sagt Michael Glauser, Pressesprecher beim Bundesamt für Migration.

Starke Einschränkung der Freiheit

Die Pläne der Luzerner Regierung kommen bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe gar nicht gut an: «In den Empfangszentren des Bundes verbringen die Leute meist nur kurze Zeit – in den kantonalen Zentren dagegen kann der Aufenthalt länger sein. Deshalb ist ein generelles Handyverbot in kantonalen Asylzentren fehl am Platz», so Susanne Bolz, Leiterin des Rechtsdienstes.

Ein Handyverbot sei eine starke Einschränkung der persönlichen Freiheit, weil es für die Betroffenen oft die einzige Möglichkeit sei, mit ihren Familie oder ihrem Anwalt in Kontakt zu bleiben.

1 Comment

  • Ein Handyverbot ist ganz klar schlecht. Um mit der Rechtsvertretung möglichst schnell zu komunizieren (verkürzung der Fristen) und um mit der Familie in Kontakt zu sein, was für die Psyche ausserordentlich wichtig ist, ist das Handy ein ganz wichtiges Instrument. Es gibt Menschen im normalen Asylverfahren, mit Dokumenten und legaler Einreise, die seit dreieinhalb Jahren auf die erste Antwort des BFM waren! Sollen sie jetzt auch noch telefonisch isoliert und vom Leben in der Schweiz ausgeschlossen werden?

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